Tierärztin
Karin Schmid
Tel: 0650 544 17 76
Tierärztin
Petra Weiermayer
Tel: 0664 861 89 64
Chippflicht - Homöopathie - Huforthopädie - Impfungen - Kräuter - Röntgen
Aus Gründen des Seuchen- und Verbraucherschutzes (Arzneimittelrückstände) wurde im Jahr 2000 der Equidenpass eingeführt. In diesem muss das Pferd als "Schlachtpferd" oder "kein Schlachtpferd" deklariert werden.
Das Pferd darf nur mit Arzneien behandelt werden, welche für lebensmittelliefernde Tiere erlaubt sind.
Das Pferd darf auch mit Arzneien behandelt werden, welche für lebensmittelliefernde Tiere verboten sind - darf aber nicht geschlachtet werden.
Leider ist der Equidenpass nicht fälschungssicher und daher wurde von der EU die Chippflicht eingeführt. Zusätzlich werden die Daten in einer zentralen Datenbank erfasst, welche es ermöglicht anhand der Transpondernummer die Identität des Pferdes zu kontrollieren.
Somit ist es nicht mehr möglich Pferde mit falscher Identität zu verkaufen (falsche Altersangabe, Weitergabe trotz Schutzvertrag, usw...)
Alle Pferde, welche bereits einen Equidenpass besitzen müssen nicht mehr gechippt werden.
Mit Hilfe einer Nadel wird im Bereich der linken Halsseite ein Transponder implantiert. Dies ist nur ein kleiner Eingriff - vergleichbar mit einer Impfung - lediglich mit einer größeren Nadel. Durch den Tierarzt wird das Diagramm mit den Abzeichen des Pferdes ausgefüllt. Vom Pferdebesitzer müssen die Formulare an den Bundesfachverband für Reiten und Fahren, an den zuständigen Zuchtverband oder den Tiergesundheitsdienst gesendet werden.
Nein. Der Chip wird nach ca. 3 Wochen abgekapselt und kann somit nicht wandern. Die Horrormeldungen von wandernden Transpondern beruhen darauf, dass Gelenksmäuse umgangssprachlich als "Chips" bezeichnet und somit mit Mikrochips/Transpondern verwechselt werden.
Infos folgen
Infoblatt: Heimtierdatenbank für Hunde - Zugang für Hundehalter (pdf-Datei)
Link zur Heimtierdatenbank - Infos zur Chippflicht, Suche und Registrierung