Tierärztin
Karin Schmid
Tel: 0650 544 17 76
Tierärztin
Petra Weiermayer
Tel: 0664 861 89 64
Chippflicht - Homöopathie - Huforthopädie - Impfungen - Röntgen
1. Jedes Pferd, das an pferdesportlichen Veranstaltungen teilnimmt,
muss einen aktiven Impfschutz gegen Pferdeinfluenza
aufweisen.
Die letzte Impfung vor Turnierbeginn darf nicht
länger als 6 Monate plus 21 Tagen zurückliegen.
Alle Pferde die an einem Turnier teilnehmen wollen müssen
zumindest eine initiale Grundimmunisierung von zwei Impfungen,
die im Abstand von nicht weniger als 21 und nicht
mehr als 92 Tagen erfolgt sind, haben. Danach, muss eine
dritte Impfdosis (bezeichnet als erste Auffrischungsimpfung)
innerhalb von 6 Monaten und 21 Tagen nach der 2.
Grundimmunisierung, mit zumindest regelmäßiger jährlicher
Auffrischung (z.B. innerhalb eines Jahres nach der
letzten Dosis) erfolgen.
Sollte das Pferd planmäßig bei einem Turnier teilnehmen,
muss der letzte Auffrischungsimpfung innerhalb von 6
Monaten und 21 Tagen vor der Ankunft am Turnierort erfolgt
sein. (das 21 Tage Fenster wurde geschaffen damit die Impfvorschriften
in den Turnierplan passen).
Keine Impfung darf innerhalb 7 Tage bis Ankunft am Turnierplatz
stattfinden.
Alle Pferde die bis Jänner 2005 als unter ÖTO ordnungsgemäß
geimpft gelten, benötigen keine neue Grundimmunisierung,
wiederum vorausgesetzt dass sie mit der früheren
Regel Grundimmunisierung und jährliche Auffrischungsimpfung
und neuer Regel Auffrischungsimpfung innerhalb
von 6 Monaten und 21 Tagen bis Ankunft am Turnier übereinstimmen.
2. Auf jedem Turnier ist für jedes Pferd ein Pferdepass mit vom Tierarzt eingetragenen Impfungen, in welchem das Nationale als Identitätsnachweis und die Pferdenummer eingetragen und vom Tierarzt oder der zuständigen Stelle bestätigt sind, mitzuführen und auf Verlangen des Turniertierarztes, des Turnierbeauftragten oder der Meldestelle vorzuweisen.
3. Die Vorgangsweisen bei ungenügendem Impfschutz oder Fehlen des Pferdepasses sind im § 2014 ff geregelt.